Endlich ergeben sich im Rahmen der COVID19 Pandemie mal positive Entwicklungen. Somit entfällt jetzt bis auf Weiteres die nötige Anmeldung zum Training zur Erfassung von Kontaktdaten für eine eventuelle Infektionskettennachverfolgung seitens der Behörden, welche wir Trainer dann ggf. hätten zur Verfügung stellen müssen. Wir schliessen jedoch nicht aus, dass eine solche Regelung bei einer entsprechenden pandemischen Entwicklung wieder eingeführt werden muss.
Aktuell kann zudem ein Testnachweis als Zugangsvoraussetzung nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden. Im Rahmen des Hausrechts kann allerdings eine Testpflicht bzw. die Anwendung von 3G oder 2G bis hin zu 2Gplus vorgesehen werden! Dieses Hausrecht werden wir im Taekwon-Do Training wie folgend anwenden:
Da Taekwon-Do als Kampfsport durchaus zu den infektionstechnisch gefährdenden Tätigkeiten gehört, erwarten wir Trainer von jedem Trainingsteilnehmer eine freiwillige Selbsttestung am Trainingstag. Dies gilt für Kinder (hier stehen die Eltern in der Verantwortung) und Erwachsenen gleichermaßen. Als Kampfsportler wissen wir nur zu genau um die Wichtigkeit von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit und dass jeder Trainingsteilnehmer das gleiche Anrecht auf eine Nichtgefährdung hat.
Grundlage für unsere COVID19 Schutzmaßnahmen im Training:
https://www.braunschweig.de/aktuell/aktuelle-regelungen-in-braunschweig.php